top of page

Gewässer

Im schönen Steinberg am See gelegen befindet sich unsere Weiheranlage - zu dieser gehören die Wunschweiher 1-5.

Weiheranlage_edited.jpg

Wunschweiher 1

dieser Weiher ist zur Fischerei freigegeben, hier kann mit gültigem Fischereischein und vorhandener Erlaubniskarte gefischt werden

Wunschweiher 2-5

diese Weiher nutzt der Verein zur Zucht von Fischen, mit welchen z.B.  der Wunschweiher 1 regelmäßig nachbesetzt wird

Hallo, wir sind Bewohner des Wunschweihers, bitte hilf mit unser Zuhause sauber zu halten! Halte dich an die Auflagen des Vereins und wenn du Verunreinigungen bei der Weiheranlage feststellst, melde diese bitte über das Ticketsystem der Jura Fischer - danke!

20230326_095039_edited.jpg
ww08_edited_edited_edited.png
ww08_edited_edited_edited_edited.png
AdobeStock_336006191_edited.png
Fishbesatz

Fischbesatz Wunschweiher 1

Fisch Illustration

Karpfen

Schonzeit: 01.10. - 30.10.

Schonmaß: 40cm

Fisch Illustration

Schleie

Schonzeit: ---

Schonmaß: 30cm

Fisch Illustration

Brachse

Schonzeit: ---

Schonmaß: 32cm

Fisch Illustration

Barsch

Schonzeit: ---

Schonmaß: ---

Fisch Illustration

Hecht

Schonzeit: 15.01.-30.04.

Schonmaß: 55cm

Fisch Illustration

Zander

Schonzeit: 15.01.-30.04.

Schonmaß: 50cm

Fisch Illustration

Karausche

Schonzeit: ---

Schonmaß: ---

Fisch Illustration

Rotauge / Rotfeder

Schonzeit: ---

Schonmaß: ---

... und noch Weitere!

Erlaubnis

Fischerei - Erlaubnisschein

Jahreskarte Beispielbild.png

Preis Erwachsener: 80€

Preis Jugendlicher: 40€

Gilt für Wunschweiher 1

Momentan werden lediglich Jahreskarten, und keine Tageskarten verkauft.

Auflagen

Auflagen

Fischanzahl

Es darf von jedem Angler täglich ein Raubfisch und zwei Friedfische gefangen werden.

Anbissmöglichkeiten

Die Verwendung von mehreren Anbissmöglichkeiten und Mehrfachhaken ist untersagt.

Fische mit Schonmaß

Fische mit gesetzlichem Schonmaß dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden.

Fischereiaufseher

Den vom Verein gestellten Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.

Flurschäden

Für Flurschäden haftet der Schädiger.

Güster, Rotauge und Rotfeder

...unterliegen dieser Fangbeschränkung nicht.

Fangbuch

Im Fangbuch sind alle für die Aneignung bestimmten Fische nach Versorgung einzutragen.

Zufahrt zum Gewässer

Die Zufahrt zu den Gewässern ist nur mit gültiger Durchfahrtserlaubnis gestattet.

Angelplätze

Auf den Schutz der Zugänge zu den Angelplätzen wird besonders hingewiesen.

Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen und vorstehenden Bestimmungen wird der Erlaubnisschein ohne Einschränkung entzogen.

Untermaßige Fische

... sind nach sorgsamer Behandlung wieder in das Gewässer zurück zu setzen.

Schadensfall

Der Inhaber des Erlaubnisscheins haftet persönlich für entstandene Schäden.

Campieren und offenes Feuer

Campieren und offenes Feuer sind auf dem gesamten Vereingelände verboten.

Sauberkeit

Die Angelplätze sind sauber zu halten.

Petri Heil!

Besten Dank für die Einhaltung!

bottom of page